Respektvolle Schule
Verhaltenskodex
Verhaltenskodex in der Schule
§ 3.
(1)Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, an Schulveranstaltungen oder an disloziertem Unterricht teilnehmen, haben sich nach den Grundsätzen eines verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgangs miteinander gemäß Verhaltenskodex (Anlage A) zu verhalten.
(2)In der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen sind das Rauchen, der Konsum von Tabak oder Nikotin jeglicher Art und von diesen gleichzuhaltenden Erzeugnissen untersagt. Der Konsum alkoholischer Getränke ist während des Unterrichtstages, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Der Umgang mit alkoholischen Getränken im Rahmen des lehrplanmäßig dafür vorgesehenen Unterrichts stellt keinen Konsum dar.
Verhaltenskodex
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,
*
verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
*
achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
*
pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
*
gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
*
respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
*
nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
*
unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
Quelle: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024
StF: BGBl. II Nr. 126/2024
Änderung
BGBl. II Nr. 80/2025
§ 3.
(1)Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, an Schulveranstaltungen oder an disloziertem Unterricht teilnehmen, haben sich nach den Grundsätzen eines verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgangs miteinander gemäß Verhaltenskodex (Anlage A) zu verhalten.
(2)In der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen sind das Rauchen, der Konsum von Tabak oder Nikotin jeglicher Art und von diesen gleichzuhaltenden Erzeugnissen untersagt. Der Konsum alkoholischer Getränke ist während des Unterrichtstages, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Der Umgang mit alkoholischen Getränken im Rahmen des lehrplanmäßig dafür vorgesehenen Unterrichts stellt keinen Konsum dar.
Verhaltenskodex
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,
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verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
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achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
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pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
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gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
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respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
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nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
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unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
Quelle: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024
StF: BGBl. II Nr. 126/2024
Änderung
BGBl. II Nr. 80/2025